Allgemeine Geschäftsbedingungen - Patrick Schenk Fotografie

 

I. All­ge­meines

1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen / Auftragnehmer erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

2. “Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbild, Fotobuch, Foto-CD, DVD, Stick, digital aus Downloadportal etc.)

II. Urhe­ber­recht

1. Das Urhe­ber­recht der Bilder liegt immer beim Fotografen.

2. Die vom Fotografen hergestell­ten ­Bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.

5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

6. Bei der Ver­wen­dung der Bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale Nebenkosten erhoben, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Es wird gemäß §19 Abs. 1 UstG auf meine Preise keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnung und ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haf­tung

1.    Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

2.Der Fotograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

V. Leis­tungsstörung, Termin, Ausfallhonorar

1. Nach der Vorauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie (https://www.pictrs.com/patrickschenk_fotografie oder Scrappbook...) zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann

2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Bilder durch den Fotografen voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Auftraggeber zu senden, bzw. zum Download zur Verfügung zu stellen.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sind in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin, der Auftraggeber verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit dem Fotografen besprochen werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, können Storno- bzw., Ausfallgebühren in Höhe von 100% des voraussichtlichen Auftragswerts in Rechnung gestellt werden.

5.Kann der Fotograf bei nicht verschiebbaren Terminen (z.B. Hochzeit, Event usw.) aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

Der Fotograf und der Auftraggeber werden sich in diesem Fall darum bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Patrick Schenk Fotografie nicht.

VI. Daten­schutz

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Patrick Schenk Fotografie, Ludwig- Thoma- Str. 8, 72175, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

VII. Bild­bear­beitung

1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass die angefertigten Bilder in diesem Stil erstellt und bearbeitet werden. Geschmackliche Reklamationen stellen daher keinen Mangel dar.

2. Die nachträgliche Bearbeitung der vom Fotografen gelieferten Lichtbilder (z. B. durch Filter, Farbveränderungen, starke Zuschnitte oder sonstige Manipulationen) sowie ihre Vervielfältigung und Verbreitung in bearbeiteter Form sind ohne vorherige Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. Technisch notwendige Anpassungen, wie etwa Format- oder Größenänderungen zur Nutzung in sozialen Medien, auf Webseiten oder für Druckprodukte, sind zulässig.

3. Bei jeder Veröffentlichung der Bilder in digitalen oder analogen Medien (z. B. Internet, Social Media, Presse, gewerbliche Druckprodukte, Projektionen) ist der Fotograf als Urheber in üblicher und deutlich erkennbarer Weise zu nennen.
Eine Verpflichtung zur Namensnennung besteht nicht bei rein privaten Drucksachen (z. B. Danksagungskarten, Einladungen, persönliche Fotoalben).

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten in der Regel innerhalb von 4 Arbeitswochen aus. In Stoßzeiten oder durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen liegen (z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens Labors oder Transportunternehmen), kann es zu Verzögerungen kommen. Diese stellen keinen Mangel dar. Der Fotograf haftet für Verzögerungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Arbeit schriftlich anzuzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

3. Farbabweichungen bei Nachbestellungen können technisch bedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar.

4. Werden digital erworbene Lichtbilder durch den Auftraggeber selbst entwickelt oder gedruckt, übernimmt der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.

IX. Gutscheine

1. Der Kunde kann beim Fotografen Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Patrick Schenk Fotografie. Gutscheine sind übertragbar und können von jeder Person eingelöst werden, die den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

2. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.

X. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

2. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.

4. Vertragssprache ist Deutsch.