Allgemeine Geschäftsbedingungen - Patrick Schenk Fotografie

 

I. All­ge­meines

1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen / Auftragnehmer erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

2. “Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbild, Fotobuch, Foto-CD, DVD, Stick, digital aus Downloadportal etc.)

II. Urhe­ber­recht

1. Das Urhe­ber­recht der Bilder liegt immer beim Fotografen.

2. Die vom Fotografen hergestell­ten ­Bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.

5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

6. Bei der Ver­wen­dung der Bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale Nebenkosten erhoben, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Es wird gemäß §19 Abs. 1 UstG auf meine Preise keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnung und ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haf­tung

1.    Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

2.Der Fotograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

V. Leis­tungsstörung, Termin, Ausfallhonorar

1. Nach der Vorauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie (https://www.pictrs.com/patrickschenk_fotografie ...) zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann

2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Bilder durch den Fotografen voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Auftraggeber zu senden, bzw. zum Download zur Verfügung zu stellen.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sind in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin, der Auftraggeber verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit dem Fotografen besprochen werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, können Storno- bzw., Ausfallgebühren in Höhe von 100% des voraussichtlichen Auftragswerts in Rechnung gestellt werden.

5.Kann der Fotograf bei nicht verschiebbaren Terminen (z.B. Hochzeit, Event usw.) aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

Der Fotograf und der Auftraggeber werden sich in diesem Fall darum bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Patrick Schenk Fotografie nicht.

VI. Daten­schutz

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Patrick Schenk Fotografie, Ludwig- Thoma- Str. 8, 72175, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

VII. Bild­bear­beitung

1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Bildern des Fotografen im Inter­net, bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse.

IX. Gutscheine

1. Der Kunde kann beim Fotografen Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Patrick Schenk Fotografie. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

X. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

1. Gültigkeit der AGB: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
2. Änderungen der AGB: Der Fotograf behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe widerspricht.
3. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Fotografen in Dornhan, soweit gesetzlich zulässig.
4. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.

5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.